eCommerce-Experten warnen

Vorsicht: Online-Abo-Fallen!

06.10.2008
Scheinbare Gratisangebote im Internet locken Verbraucher in Abo-Fallen - ein Ende der Masche ist nicht in Sicht. Deshalb hat die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland ein neues Merkblatt herausgegeben.

Sie wollen auf die Schnelle ein kostenloses Kochrezept aus dem Netz herunterladen, sich gratis und online die Routenbeschreibung für den kurz bevorstehenden Geschäftstermin besorgen oder gebührenfrei eine SMS übers Internet verschicken? Oder Sie werden von der Mitteilung überrascht, eine Nachricht eines Nachbarn sei für Sie auf einer bestimmten Website abgelegt und nach Ihrer Anmeldung abrufbar?

Vorsicht: Oft handelt es sich dabei nur vermeintlich um kostenlose Dienste - und Sie erhalten wenig später eine gesalzene Rechnung für einen angeblichen Abonnementvertrag. "Bei diesen Fallen lohnt sich aber genau zu prüfen, ob Sie tatsächlich zur Zahlung verpflichtet sind - häufig ist dies gar nicht der Fall", erläutert Felix Braun von der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland in Kehl. Die Stelle hat deswegen ein neues Merkblatt erstellt, das kostenlos unter www.ecom-stelle.de erhältlich ist.

Das neue Merkblatt zeigt auf zwei Seiten zum einen typische Gefahrenquellen auf und trägt so dazu bei, dass Verbraucher Online-Abo-Fallen erkennen und vermeiden können. Zum anderen erlaubt es jenen, die bereits in eine Falle geraten sind, zu erkennen, ob überhaupt eine rechtlich wirksame Forderung entstanden ist. Bei unklarem Kostenhinweis ist dies regelmäßig nicht der Fall. Erst kürzlich habe wieder ein Amtsgericht (AG Hamm, Az.: 17 C 62/08) bestätigt, dass es trotz Anmeldung nicht zu einem wirksamen kostenpflichtigen Vertrag gekommen sei, stellt der Jurist Felix Braun mit Genugtuung fest.

Manchmal erfordert eine Anmeldung noch nicht einmal die Eingabe persönlicher Daten, sondern erfolgt über einen Klick auf einen Link in einer Email. Durch geschickte Verknüpfungen erhalten die Fallensteller die persönlichen Daten an anderer Stelle, z.B. bei tatsächlich kostenlosen Gewinnspielen. Aber selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, kann die Forderung unter Umständen beseitigt werden, z.B. im Wege der Anfechtung. Auf diese und andere Möglichkeiten weist das Merkblatt hin.

Daneben beschreibt es typische Szenarien, wie Verbraucher von den Fallenstellern psychisch unter Zahlungsdruck gesetzt werden. "Für gut informierte Verbraucher verlieren gängige Drohkulissen ihre Wirkung - eine rechtlich unbegründete Forderung wird nicht wirksamer, nur weil sie auf einmal auch noch von einer Anwaltskanzlei geltend gemacht wird", sagt Braun.

Vertieft beschäftigen können sich die betroffenen Verbraucher mit dem gesamten Themenkomplex oder einzelnen Aspekten in einem weiteren, bereits im Mai erschienenen Merkblatt, ebenfalls kostenlos unter www.ecom-stelle.de abrufbar. In diesem werden auf insgesamt 16 Seiten detailliert, laienverständlich und gut nachvollziehbar die häufigsten Problemfelder abgearbeitet. Es enthält neben juristischen auch ganz praktische Tipps, zum Beispiel wie man zur besseren Nachweisbarkeit der unklaren Preishinweise sogenannte Screenshots macht.

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