Urheberrechtsverstöße im Internet

Prüfpflicht für Link-Sammlungen

27.06.2011
Existieren Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien?

Das Landgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sog. Sharehost-Anbieter auch gängige Linksammlungen im Internet daraufhin überprüfen müssen, ob dort Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien existieren.

Darauf verweist der Düsseldorfer Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht Horst Leis, LL.M. von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17.05.2011 zur Entscheidung vom 02.03.2011, Az.: 308 O 458/10.

Auf den Antrag der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat die zuständige Urheberrechtskammer der Betreiberin eines Sharehost-Dienstes sowie deren Geschäftsführer verboten, bestimmte Musiktitel der Musikgruppen "Die Ärzte" und "Böhse Onkelz" öffentlich zugänglich zu machen. Die Antragsgegnerin sei nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung dafür mitverantwortlich, dass die fraglichen Titel über ihren Dienst illegal veröffentlicht worden seien, weil sie ihrer Prüfpflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.

Die Antragsgegnerin betreibt einen auch in deutscher Sprache abgefassten Internet-Dienst. Dieser ermöglicht es seinen Nutzern, in unbegrenzter Anzahl beliebige Dateien kostenlos auf die hierfür bereitgestellten Server zu laden und dort zum jederzeitigen Abruf (auch durch Dritte) abzuspeichern (sog. Sharehosting). Da der Sharehost selbst kein für Dritte verständliches Inhaltsverzeichnis enthält, verfahren die Nutzer häufig so, dass sie die Links zu den von ihnen hochgeladenen Dateien zusammen mit einer Beschreibung ihres Inhalts auf Webseiten anderer Internetdienste in sogenannte Linksammlungen (Link-Ressources) einstellen. Innerhalb der Linksammlungen können dann andere Nutzer gezielt nach den Links zu den Dateien suchen, indem sie über interne Suchmaschinen beispielsweise bestimmte Musik- oder Filmtitel aufrufen.

Über den Dienst der Antragsgegnerin wurden in der Vergangenheit wiederholt unter Verletzung der Urheberrechte der Antragstellerin Titel der Musikgruppen "Die Ärzte" und "Böhse Onkelz" veröffentlicht. Auf entsprechende Hinweise löschte die Antragsgegnerin die Dateien, doch tauchten die Titel später wieder auf. Hierfür, so die Antragsgegnerin, sei sie jedoch nicht verantwortlich, weil sie alles ihr Zumutbare unternommen habe, um den erneuten Upload illegaler Musikdateien zu verhindern.

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