1&1 führt Zwangsumleitung auf Werbeseite bei DSL-Zugängen ein

10.10.2005

Dennoch kann der Kunde, wie 1&1 auf einer FAQ-Seite beschreibt, die Umleitung deaktivieren. "In vier Schritten muss man sowohl die Daten seines Internet-Zugangs als auch die Login-Kennung des Routers ändern. Dabei kann es, so der "tecchannel", bei älteren Routern zu Problemen kommen. Dem kann wiederum durch ein Firmware-Update oder eine manuelle Umstellung der Login-Daten abgeholfen werden.

"1&1 gesteht freimütig ein, dass es mitunter zu Software-Problemen durch die Zwangsumleitung kommen kann. Betroffen sind etwa DynDNS-Clients und Messenger. Doch auch hier hat 1&1 eine Lösung parat: Einfach vor der Benutzung einen Browser öffnen, warten, bis sich die Portalseite aufbaut und dann gleich wieder schließen. tecchannel empfiehlt diese Vorgehensweise bei jedem Erscheinen der zwangsverordneten Portalseite."

Eine Anfrage bei 1&1 ergab: "Jeder könne das Portal ja deaktivieren, wenn er es nicht wolle, so der Tenor der Presseabteilung. In den AGBs des Anbieters heißt es unter Punkt 2.6: "1&1 ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite, das 1&1 Portal einzustellen". Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so Ingrun Senft, Pressereferentin bei 1&1." (wl/tecchannel)

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