Tipps von UsedSoft

7 goldene Regeln beim Kauf von Gebrauchtsoftware

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Stellungnahme von Used Soft zum Handel mit Gebrauchtsoftware

Lange Zeit bewegten sich Unternehmen beim Kauf von gebrauchter Software in einer rechtlichen Grauzone. Im Grundsatz ist es zwar seit jeher legal, Software gebraucht zu verkaufen und zu kaufen. Doch die Gesetze hatten nicht mit der technischen Entwicklung Schritt gehalten.

Ein Beispiel: Als die entsprechende EU-Richtlinie im Jahr 1993 erlassen wurde, wurde Software noch auf Disketten verkauft. An den Vertrieb von Software via Download hat damals keiner gedacht. Diese Unklarheiten haben die Softwarehersteller lange Zeit missbraucht. Sie haben den Kunden allerlei Unsinn erzählt und so den Gebrauchthandel lange Jahre unterbunden. Bis am 3. Juli 2012 die obersten Richter der EU ein Machtwort sprachen.

Die EuGH-Richter entschieden, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt "erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Der EuGH sagte dazu: "Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen." Der Käufer kann seine Software also frei weiterverkaufen.

Der EuGH entschied darüber hinaus, dass der Zweiterwerber auch bei online übertragenen Computer-Programmen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: "Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Der Käufer profitiert demnach auch von Updates und anderen Aktualisierungen durch den Software-Hersteller.

Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für den freien Handel in Europa. Der EuGH ermöglicht damit endlich einen freien und fairen Wettbewerb im Software-Handel. Denn im Gegensatz zu fast allen anderen Produkten nutzt sich Software nicht ab. Eine gebrauchte Lizenz hat für den Käufer den gleichen Wert wie eine neue - mit dem Unterschied, dass der Käufer sie zu wesentlich günstigeren Konditionen bezieht. Bis zu 30 Prozent und mehr Ersparnis sind möglich.

Sowohl aktuellste Versionen als auch ältere Programme stehen auf dem Gebrauchtmarkt in großem Umfang zur Verfügung. Die gebrauchten Lizenzen stammen aus Insolvenzen, aus Geschäftsaufgaben, aus Umstrukturierungsmaßnahmen oder aus Systemumstellungen.

Neben den Käufern gebrauchter Software können auch die Verkäufer von dem neuen Geschäftsmodell profitieren. Durch den Verkauf überschüssiger Lizenzen können Unternehmen gebundenes Kapital in liquide Mittel umwandeln. (rw)

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