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Achtung - Gewinnspiele

12.05.2010

Wann sind die Teilnahmebedingungen klar genug?

Wichtig ist, dass ein durchschnittlicher Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ohne Probleme verstehen kann. Die Bedingungen müssen daher ohne Probleme auffindbar und (inhaltlich) verständlich sein. Dazu gehört z.B., dass bei Gewinnspielen, die sich (nur) an Deutsche richten, auch die deutsche Sprache verwendet wird.

Zu welchem Zeitpunkt muss der Veranstalter informieren?

Die Teilnehmer eines Gewinnspiels sollen selbstverständlich bereits vor der Teilnahme wissen, auf was sie sich einlassen, d.h. zu welchen Bedingungen die Teilnahme möglich ist. Daher muss der Veranstalter des Gewinnspiels/Preisausschreibens auch vor der Teilnahme entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Ein Unternehmer, der im Rahmen seines Webshops ein Gewinnspiel/Preisausschreiben veranstalten will, muss daher bereits auf seiner Website über die Teilnahmebedingungen informieren.

Es reicht beispielsweise nicht aus, wenn der Veranstalter erst mit der Gewinnbekanntgabe darauf hinweist, dass die Inanspruchnahme/Herausgabe des Gewinns davon abhängt, dass der "Gewinner" eine bestimmte Ware käuflich erwirbt (unabhängig davon, ob eine solche Koppelung überhaupt rechtmäßig wäre, dazu jedoch später mehr).

Sobald Personen die Teilnahme am Gewinnspiel/Preisausschreiben möglich ist, etwa weil in einem TV-Werbespot eine Telefonnummer genannt wird und dazu aufgefordert wird "Rufen Sie jetzt an!", müssen die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig und vor allem auch unmittelbar angegeben sein. Ein Hinweis auf eine andere Informationsquelle, die der potentielle Teilnehmer eines Preisausschreibens/Gewinnspiels aktiv nutzen muss (z.B. Website, Info-Hotline etc.) reicht hierbei nicht aus.

Anders ist es allerdings zu bewerten, wenn - etwa im Fernsehen - lediglich ein Gewinnspiel angekündigt wird oder auf ein solches hingewiesen wird und dem anderen Ort, an dem (erst) die Gewinnspielteilnahme möglich ist, über die Teilnahmebedingungen informiert wird. Dies ist zulässig, da zum Zeitpunkt der Ankündigung des Gewinnspiels/Preisausschreibens eine Teilnahme noch nicht möglich gewesen ist.

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