Echte und unechte Mitgliedsbeiträge

Achtung Vereine – Gemeinnützigkeit in Gefahr

05.10.2010

Vorteilseinräumung genau prüfen

Von daher ist es für Vereine aller Art notwendig, ihre Erhebung von Mitgliedsbeiträgen dahin gehend zu überprüfen, ob hier nicht doch dem einzelnen Mitglied Vorteile eingeräumt werden und so die Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge aufgehoben wird.

Elb empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Werner G. Elb, Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt/M., Tel.: 069 4800382-0, E-Mail: Rechtsanwalt-Elb@Kanzlei-Elb.de oder Buchpruefer-Elb@Kanzlei-Elb.de, Internet: www.Kanzlei-Elb.de

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