Prüfung trifft viele Firmen unvorbereitet

Ärgernis Künstlersozialabgabe

17.12.2010
Unternehmen sollten sämtliche Stolperfallen im Blick haben und konsequent gegensteuern.

Die Künstlersozialabgabe wird für immer mehr Unternehmen zum Ärgernis. Seit 2008 nehmen mehrere Tausend Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die breite Wirtschaft systematisch unter die Lupe. Bis Ende 2011 wird fast jedes Unternehmen mit der Thematik konfrontiert sein.

Design, Redaktion oder Werbefotografie: Oft identifizieren die Prüfer weit mehr abgabepflichtige Leistungen als vom Unternehmen erwartet. Leicht stehen hohe Nachforderungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro im Raum. Unternehmen sollten alle Stolperfallen im Blick haben und konsequent gegensteuern.

Abgabepflichtig sind alle künstlerischen und publizistischen Leistungen von Selbstständigen, sofern sie nicht nur gelegentlich erfolgen. Der Abgabesatz beträgt derzeit 3,9 Prozent der Netto-Aufwendungen. Doch es gelten viele Besonderheiten, die eine Abgrenzung zwischen abgabepflichtigen und abgabefreien Leistungen erschweren. "Neben Werbekatalogen und Internetseiten kann selbst die Erstellung von Bedienungsanleitungen eine künstlerisch-publizistische Leistung darstellen", betont Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Gregor Deymann von der Wirtschaftskanzlei DHPG.

Hinzu kommt: Die Grenzen zwischen Fachbereichen sind zunehmend fließend. So greifen beim Webdesign die Gestaltung und Programmierung eng ineinander und werden bisweilen vom gleichen Dienstleister erbracht. "Schon ein geringer künstlerischer Anteil führt dazu, dass der gesamte Auftrag als künstlerisch bewertet wird und somit abgabepflichtig ist", warnt DHPG-Berater Gregor Deymann.

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