Was Steuerpflichtige wissen müssen

Aktuelle Steuermeldungen, Teil 1

12.01.2012

Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastung

Ein Vater wollte die Kosten für Besuchsfahrten zu seiner Tochter als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ihm nun einen Strich durch die Rechnung gemacht: Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Kind sind typische Aufwendungen der Lebensführung, die durch den Familienleistungsausgleich abgegolten sind, meint das Gericht. Sie sind daher nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
Quelle: www.shc.de

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