Was Steuerpflichtige wissen müssen

Aktuelle Steuermeldungen, Teil 2

23.01.2012

Ein-Prozent-Regelung

Grundlage bei der Ein-Prozent-Regelung

Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig ist, mit dem geprüft werden soll, ob die Verwendung des Bruttolistenpreises als Berechnungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung rechtmäßig ist. In dem Verfahren geht es um die Höhe des privaten Nutzungsvorteils für einen Gebrauchtwagen. Einsprüche beim Finanzamt ruhen aufgrund dieses Verfahrens nun zwangsläufig.
Quelle: www.shc.de

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