Was Firmen und Privatpersonen wissen müssen

Aktuelle Steuerurteile, Teil 1

24.09.2012

Schenkung

Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen

Die Schenkungsteuer auf die Schenkung von Gesellschaftsanteilen kann höher ausfallen als gedacht. Wenn der Beschenkte nämlich nicht frei über die Gesellschaftsanteile verfügen kann, sondern an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist, liegt eine mittelbare Schenkung des Verkaufserlöses aus den Gesellschaftsanteilen vor, meint der Bundesfinanzhof. In diesem Fall kann das Finanzamt den Verkaufserlös anstelle des möglicherweise niedrigeren bewertungsrechtlichen Werts der Anteile als Grundlage für die Schenkungsteuer ansetzen.

Cash-GmbH vor dem Aus

Bisher war es recht problemlos möglich, Bargeld in beliebiger Höhe praktisch steuerfrei zu verschenken: Einfach in einen GmbH-Mantel einwickeln, Schleife drum und fertig war das schenkungsteuerfreie Geschenk für den Nachwuchs. Möglich ist diese als "Cash-GmbH" bekannt gewordene Gestaltung, weil Bargeld bisher nicht als Verwaltungsvermögen gilt und damit auch unter die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen fällt. Doch wer dieses Modell nutzen will, muss sich beeilen. Die Bundesländer wollen nämlich im Jahressteuergesetz 2013 eine Änderung durchsetzen, nach der Bargeld nur noch in bestimmter Höhe oder unter bestimmten Voraussetzungen als Verwaltungsvermögen gilt. Diese Regelung soll für alle Schenkungen und Erbschaften gelten, die nach dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag entsteht, also nicht erst mit der Bekanntmachung des Gesetzes.
Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de

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