Mitarbeiter steuerfrei motivieren

Alternativen zur Gehaltserhöhung

30.12.2008
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - im Betrieb fördern sie die Motivation. Doch Vorsicht, dass sich der Fiskus nicht mitfreut.

Ein überraschend auf dem Schreibtisch stehender Blumenstrauß mit einem Dankeschön vom Chef für die gute Zusammenarbeit oder ein Zuschuss zur ersten Tankfüllung für die Fahrt in den Sommerurlaub freuen wohl jeden Mitarbeiter. Und das Beste daran: Innerhalb bestimmter Obergrenzen sind die kleinen Freudenspender auch noch steuerfrei.

Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen wirken zwar motivierend, in der Regel aber bedeuten sie regelmäßig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine höhere Steuerbelastung. Ebenso gut fördern den Arbeitselan die folgenden Extras, die Chefs oder Führungskräfte ihren Mitarbeitern Angestellten steuergünstig zukommen lassen können:

Betriebsfeiern für das Wir-Gefühl

Nicht nur an Weihnachten: Betriebsfeiern sind bei Mitabeitern beliebt und tragen zu einem guten Betriebsklima bei. Steuerfrei sind zwei Veranstaltungen im Jahr, wenn die Ausgaben pro Feier höchstens 110 Euro pro Arbeitnehmer betragen. Übernachtungen sind dabei ebenfalls zulässig.

Ähnliches gilt auch für Jubiläumsfeiern für Mitarbeiter, die ein rundes Dienstjubiläum haben. Das Event ist aber nur dann steuerfrei, wenn ein überwiegend betriebliches Interesse vorliegt. Auch hier gilt: 110 Euro sind die Obergrenze pro Person, Geschenke bis zu einem Betrag von 40 Euro müssen in die 110-Euro-Grenze einbezogen werden.

Vermögensbeteiligungen

Erhalten die Mitarbeiter die Möglichkeit, unentgeltlich oder verbilligt Vermögensbeteiligungen wie Aktien, GmbH-Anteilen oder stille Beteiligungen zu erwerben, sind diese Bezüge lohnsteuerfrei, soweit sie nicht höher sind als der halbe Wert der Beteiligung und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

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