Mitarbeiter steuerfrei motivieren

Alternativen zur Gehaltserhöhung

30.12.2008

40 Euro für Blumen oder eine CD

Kleinere Sachzuwendungen und Warengutscheine können steuerfrei gewährt werden, solange ihr Wert 40 Euro nicht übersteigt und nur wenn es sich um keine Geldzuwendungen handelt. Ein Strauß Blumen, eine CD mit der Lieblingsmusik oder ein Fläschchen Wein darf es also sein. Steuerfrei sind ebenfalls Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Angestellten zum Verzehr im Betrieb bereitstellt.

Pauschal versteuerte Mahlzeiten und pauschal versteuerter PC

Können die Mitarbeiter täglich im Betrieb vergünstigt oder umsonst zu Mittag oder zu Abend essen, kann der Arbeitgeber die Zuschüsse pauschal mit 25 Prozent versteuern. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber einem anderen Unternehmen Barzuschüsse gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mahlzeiten kein Bestandteil des Lohns sind.

Wenn die Firma einem Mitarbeiter verbilligt oder unentgeltlich einen Personalcomputer, Zubehör oder einen Internetzugang zuwendet, kann sie diese Leistung pauschal mit 25 Prozent versteuern. Dies trifft aber nur für Leistungen zu, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden, d. h. wenn keine Barlohnumwandlung besteht.

Alle Leistungen, die Chefs ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren können, sind in der Broschüre "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen von A bis Z" kurz und anschaulich zusammengefasst. Die Broschüre gibt es kostenlos zum Download unter www.ecovis.com/steuerfrei

Kontakt: Ulf Hausmann, Tel.: 030 310008-54.

Quelle: www.firmenpresse.de

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