Anspruch auf Teilzeit besteht auch im Erziehungsurlaub

16.06.2005
Auch wenn sich eine Mitarbeiterin im Erziehungsurlaub befindet, kann sie einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen.
Arbeitszeitreduzierung ist auch während der Elternzeit noch möglich. Bild: AOK
Arbeitszeitreduzierung ist auch während der Elternzeit noch möglich. Bild: AOK
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Angestellte, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, dürfen auch in dieser "Arbeitspause" noch Teilzeit beantragen. Dies ist auch dann zulässig, wenn zunächst nur die völlige Freistellung und nicht eine Eltern-Teilzeit vereinbart worden war.

Hat der Arbeitgeber für den vereinbarten Zeitraum allerdings eine Vollzeitvertretung eingestellt, die nicht bereit ist, ihre Arbeitszeit zu verringern, und sind auch andere vergleichbare Mitarbeiter zu keiner Verringerung ihrer Arbeitszeit bereit, so kann sich die Firma auf dringende betriebliche Gründe berufen und den Antrag ablehnen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 233/04). (mf)

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