Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Unterschrift vom Chef

02.08.2006
Der Chef muss ein Zeugnis nicht unterschreiben, es reicht ein ranghöherer Mitarbeiter.

Arbeitszeugnisse gehören wohl zu den umstrittensten und hart umkämpftesten Texten, die es in der Arbeitswelt gibt. Und ist es nach mehr oder weniger zähem Ringen endlich gelungen, ein Zeugnis zu aller Zufriedenheit niederzuschreiben, wartet schon der nächste Ärger: Der Chef weigert sich, das Papier zu unterschreiben! Und nach Auskunft von ARAG Experten muss er auch nicht. Arbeitnehmer haben lediglich einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis von einem ranghöheren Mitarbeiter unterschrieben wird, der aufgrund seiner Funktion in der Lage ist, die erbrachte Arbeitsleistung tatsächlich zu beurteilen - wie z.B. ein Personalleiter (Bundesarbeitsgericht Erfurt, AZ: 9 AZR 507/04). (mf)

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