Arzttermine in der Dienstzeit - erlaubt oder nicht?

26.01.2006
Der Arbeitgeber muss einem Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht grundsätzlich zustimmen.

Natürlich sind Arzttermine in der Dienstzeit erlaubt, aber ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Arbeitgeber einem Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht grundsätzlich zustimmen muss. Zunächst ist es die Pflicht jedes Arbeitnehmers, sich um einen Termin außerhalb der eigenen Dienstzeit zu bemühen - es sei denn es handelt sich um akute Erkrankungen oder Untersuchungen, die nur in der Dienstzeit vorgenommen werden können. Zudem raten die Experten, den Chef schon frühzeitig um die Freistellung wegen eines Arztbesuches zu bitten. Der Arbeitgeber darf übrigens nicht von seinem Angestellten verlangen, dass dieser zu einem Arzt wechselt, der auch Sprechstunden außerhalb der Dienstzeit des Mitarbeiters anbietet (BAG, AZ: 5 AZR 365/89, 5 AZR 92/82). (mf)

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