Meinungsfreiheit oder Schmähkritik

Auf Facebook Kunden des Chefs kritisiert - Rauswurf

21.05.2012

Fazit

Auch im Socia-Web spielt das Recht der Meinungsfreiheit - zumindest in Deutschland - eine wesentliche Rolle. "Private" Äußerungen von Arbeitnehmern im Facebook Freundeskreis sind zumindest nach der vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit jedenfalls so lange gedeckt, als sie inhaltlich keine Schmähkritik gegen den Arbeitgeber oder dessen Kunden und Geschäftspartner darstellen. Vor dem leichtfertigen Umgang mit fristlosen Kündigungen ist daher im Einzelfall ausdrücklich zu warnen, zumal das beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers in aller Regel ohnehin erst einmal abgemahnt werden muss. (oe)

Der Autor Arnd Lackner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., www.mittelstands-anwaelte.de
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