Aufgabe durch den Geschäftsführer

28.09.2005
Will ein Geschäftsführer sein Amt niederlegen, so reicht eine mündliche Mitteilung darüber nicht aus.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass ein Geschäftsführer sein Amt nicht einfach aufgeben kann.

Die Entscheidung betrifft insbesondere GmbHs mit zwei Geschäftsführern. Dann kann nach Auffassung der Düsseldorfer Richter der eine Geschäftsführer nicht dadurch wirksam aus dem Amt ausscheiden, dass er dies einfach gegenüber seinem Geschäftsführer-Kollegen erklärt. Die Amtsniederlegung muss gegenüber dem Organ der Gesellschaft abgegeben werden, das auch für die Bestellung des Geschäftsführers zuständig ist.

Wenn dies nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann die Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister verweigert werden (Az.: I-3 Wx 118/05). (tf/mf)

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