Formale Fehler auf einen Blick:
Der BVBC empfiehlt, die Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen für eine strenge Rechnungskontrolle zu sensibilisieren. Eingangsrechnungen aus EU-Ländern sollten direkt geprüft werden, um formale Fehler schnell zu erkennen:
- Fehlende USt-IdNr.:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) von Rechnungssteller und -empfänger müssen ausgewiesen sein.
- Fehlerhafte USt-IdNr.:
Sicherheitshalber ist die USt-IdNr. des Rechnungsstellers durch das Bundeszentralamt für Steuern qualifiziert zu bestätigen.
- Unzutreffende Umsatzsteuer:
Es ist zu prüfen, ob der richtige Mehrwertsteuersatz zugrunde gelegt wurde (7% oder 19%).
- Unberechtigter Umsatzsteuerausweis:
Umsatzsteuer darf keine Privatperson, sondern nur ein Unternehmer ausweisen.
Weitere Informationen und Kontakt:
BVBC, Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn, Tel.: 0228 96393-0, E-Mail: kontakt@bvbc.de, Internet: www.bvbc.de oder conovo media GmbH, Tel.: 0221 356860-0, Internet: www.conovo.de