Achtung Umsatzsteuer

Auslandsrechnungen

19.08.2010

Formale Fehler auf einen Blick:

Der BVBC empfiehlt, die Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen für eine strenge Rechnungskontrolle zu sensibilisieren. Eingangsrechnungen aus EU-Ländern sollten direkt geprüft werden, um formale Fehler schnell zu erkennen:

- Fehlende USt-IdNr.:

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) von Rechnungssteller und -empfänger müssen ausgewiesen sein.

- Fehlerhafte USt-IdNr.:

Sicherheitshalber ist die USt-IdNr. des Rechnungsstellers durch das Bundeszentralamt für Steuern qualifiziert zu bestätigen.

- Unzutreffende Umsatzsteuer:

Es ist zu prüfen, ob der richtige Mehrwertsteuersatz zugrunde gelegt wurde (7% oder 19%).

- Unberechtigter Umsatzsteuerausweis:

Umsatzsteuer darf keine Privatperson, sondern nur ein Unternehmer ausweisen.

Weitere Informationen und Kontakt:

BVBC, Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn, Tel.: 0228 96393-0, E-Mail: kontakt@bvbc.de, Internet: www.bvbc.de oder conovo media GmbH, Tel.: 0221 356860-0, Internet: www.conovo.de

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