Elektrische Sitzverstellung defekt

Autohaus muss Wagen zurücknehmen

11.04.2011

Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt

Das Gericht ging auch vom Vorliegen eines erheblichen Mangels aus, da eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des Neuwagens vorliegt, wenn die vom Kläger angegebene Fehlfunktion der elektrischen Sitzverstellung plötzlich während der Fahrt auftritt. Eine solche Fehlfunktion beeinträchtigt stark die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs, da ein sicheres Steuern dann nicht mehr gewährleistet ist. Daher konnte der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und erhielt seinen Kaufpreis zurück. Davon waren jedoch wegen der gefahrenen Kilometer über 7.000,00 Euro abzuziehen, da der Käufer für die gezogenen Nutzungen Wertersatz zu leisten hat. Bei der Bestimmung des Wertersatzes berücksichtigte das Gericht, dass die Fehlfunktion zu einer Beeinträchtigung der Nutzung des Fahrzeugs geführt hat.

Schlemm empfiehlt, in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

Zur Startseite