Mercedes angeblich gestohlen

Autoklau vorgetäuscht – Teilkasko zahlt nicht

07.02.2011

Zu viele Zweifel an der Redlichkeit

All diese Indizien begründeten beim Landgericht ein solches Maß an Zweifeln, dass es von einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung ausging. Daher wies das Landgericht die Klage ab.

Im Rahmen der vom Kläger geführten Berufung wies das Oberlandesgericht Bamberg darauf hin, dass eine absolute Gewissheit in einem Zivilprozess in der Regel nicht zu erreichen ist und sich daher der Richter mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf. Auch seien in einem Zivilverfahren andere Beweisregeln anzuwenden als in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, bei dem der sichere Nachweis einer Straftat zu führen ist. Insgesamt sah das Oberlandesgericht Bamberg eine ausführliche Bewertung aller zur Verfügung stehender Fakten und Beweisergebnisse und stützte so das vom Landgericht gefundene Ergebnis.

Schmidt-Strunk empfiehlt, dies zu beachten in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Schmidt-Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., Siemensstr. 26, 65549 Limburg, Tel.: 06431 22551, E-Mail: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de, Internet: www.schmidt-strunk.de

Zur Startseite