Bankkonten auch in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Ländern nicht mehr sicher

15.03.2006
Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch Konten in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Staaten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen, darauf weist das Finanz-Onlineportal Steuerrat24 hin.

Seit dem 1.4.2005 können Finanzämter mittels Kontenabrufverfahren erfahren, bei welchen Banken in Deutschland die Bürger Konten und Depots unterhalten und dann bei diesen Banken gezielt nach Kontenständen und Kontenbewegungen nachforschen. Bei aller Aufgeregtheit um diese Kontrollmöglichkeit blieb in der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, dass eine entsprechende Regelung jetzt sogar europaweit gilt: Deutsche Finanzämter können seit dem 2.2.2006 auch Konten in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Staaten aufspüren und Kontenbewegungen feststellen, darauf weist das Finanz-Onlineportal Steuerrat24 hin.

Das sind die neuen Regelungen:

Erste Stufe: Auf Anfrage eines EU-Staates muss jeder andere EU-Mitgliedstaat Auskunft geben, ob eine Person bei einer gebietsansässigen Bank Konten unterhält und - wenn dies der Fall ist - die entsprechenden Daten übermitteln. Gemeldet werden auch Konten, für die die Person nur eine Vollmacht hat. Um diese Konten aufspüren zu können, ist jeder Staat verpflichtet, hierzu geeignete Regelungen zu schaffen.

Ein solches Auskunftsersuchen ist allerdings nur zulässig, wenn gegen eine Person ein Strafverfahren - auch ein Steuerstrafverfahren - läuft, das mit Freiheitsstrafe in beiden Staaten bedroht ist.

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