Bankkonten auch in Luxemburg, Österreich und anderen EU-Ländern nicht mehr sicher

15.03.2006

Zweite Stufe: Werden aufgrund der genannten Abfrage Konten bekannt, muss auf Anfrage jeder EU-Mitgliedstaat zu diesen Konten Angaben machen über die Bankgeschäfte und Kontenbewegungen, die in einem bestimmten Zeitraum abgewickelt wurden. Außerdem müssen sämtliche zugehörigen Konten mitgeteilt werden, von denen Überweisungen kamen und an die Überweisungen erfolgten. Ob gegen diese Personen ein Ermittlungsverfahren läuft, spielt keine Rolle. So lassen sich Bewegungen des Geldes von einem Konto zu einem anderen nachvollziehen und auf diese Weise noch andere Konten aufspüren.

Dritte Stufe: Schließlich wird eine Maßnahme neu eingeführt, die bisher noch in keinem Rechtsakt über die Rechtshilfe in Strafsachen vorgesehen ist: Die Steuerfahnder eines EU-Staates können die anderen EU-Mitgliedstaaten ersuchen, Konten für einen bestimmten künftigen Zeitraum zu überwachen und die Kontenbewegungen mitzuteilen. Die praktischen Einzelheiten der Überwachung sollen von den betreffenden Staaten geklärt werden. Da viele Staaten aus technischen und juristischen Gründen keine Kontenüberwachungen in Echtzeit vornehmen können, ist eine periodische Auskunftserteilung möglich, so auch in Deutschland.

Fazit: Aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage steht wohl fest, dass es verlässliche Steueroasen in Europa nicht mehr gibt. Das "Protokoll zum EU-Rechtshilfeübereinkommen" haben inzwischen 14 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. In Österreich beispielsweise gilt das Gesetz bereits seit dem 3.7.2005. Momentan wird die Regelung noch nicht in Luxemburg angewandt, wird aber auch dort in Kürze umgesetzt werden.

Weitere Einzelheiten zu der neuen Regelung lesen Sie bei www.steuerrat24.de. (mf)

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