Alternative Förderung

Baugeld vom Chef

09.09.2008

Zinssatz und Steuern

Ein entscheidender Punkt ist der Zinssatz und die damit zusammenhängende steuerliche Behandlung des Arbeitgeberdarlehens. Wird das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger als am Markt üblich, werden eventuell Steuern fällig, denn die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Zur Feststellung des marktüblichen Zinssatzes können die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze für Wohnungsbau- und Konsumentenkredite herangezogen werden. Von dem so ermittelten Zinssatz darf noch ein pauschaler Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden. Alternativ kann der marktübliche Zins im Internet recherchiert werden, indem man etwa die Angebote von Direktbanken oder Immobilienfinanzierern vergleicht. Zwar dürfen von den im Internet gefundenen Darlehenszinssätzen dann nicht noch vier Prozent abgezogen werden - die dort angebotenen Konditionen liegen aber häufig unter den Durchschnittssätzen der Bundesbank. In jedem Fall ist zwischen den einzelnen Arten von Krediten (z.B. Wohnungsbaukredit, Konsumentenkredit) zu unterscheiden. Das ist für Kreditnehmer, die das Arbeitgeberdarlehen zum Hauskauf einsetzen wollen, vorteilhaft, weil die Zinssätze für Hypothekendarlehen deutlich niedriger sind als z.B. für Konsumentenkredite. Die Zinsverbilligung und damit der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Dabei gilt die "Freigrenze für Sachbezüge" von maximal 44 Euro pro Monat bzw. 528 Euro pro Jahr. So lange man unter der Freigrenze bleibt, ist der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens steuer- und sozialversicherungsfrei. Profitiert man von einer höheren Zinsersparnis, muss diese versteuert werden. Steigen die Zinsen und damit der Zinsvorteil, spielt das keine Rolle: Für die gesamte Laufzeit sind die Konditionen am Tag des Vertragsabschlusses maßgeblich.

Vorteile für beide Seiten

Natürlich haben von einem Arbeitgeberdarlehen nicht nur die Beschäftigten etwas. Auch das Unternehmen profitiert. Die Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Gerade, wo dringend qualifizierte Arbeitskräfte gesucht oder neue Mitarbeiter mit ihren Familien in wenig attraktive Regionen gelockt werden sollen, ist das Angebot des Arbeitgeberdarlehens ein probates Mittel. Ein Immobiliendarlehen vom Chef zum Bau des Eigenheims in der Nähe der Firma steigert die Loyalität des Arbeitnehmers und bindet ihn auch räumlich an das Unternehmen. Andere Sozialleistungen kosten meist eine Menge Geld, machen Arbeit und ihr Erfolg ist nur schwer zu bewerten. Wer hilft, mit einem Arbeitgeberdarlehen Lebensträume zu erfüllen, belohnt und motiviert Mitarbeiter nachhaltig, ohne das Unternehmen zu belasten, ohne die hohen Kosten einer Gehaltserhöhung. Für Arbeitnehmer gilt: Wer die Möglichkeit hat, ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch zu nehmen, sollte zugreifen - trotz eventueller Steuerpflicht. Selbst wenn die Differenz zum marktüblichen Zins mit dem persönlichen Steuersatz belastet wird, bleibt ein Vorteil übrig. Und wenn der Darlehensvertrag sauber gestaltet ist, muss man auch nicht befürchten, sich dem aktuellen Arbeitgeber mit Haut und Haaren zu verschreiben. Erster Ansprechpartner ist der direkte Vorgesetzte, gefolgt von Lohnbuchhaltung und Personalabteilung. Hier erfährt man, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen eine Kreditvergabe möglich ist. (mf)

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