Gericht stärkt Rechte älterer Mitarbeiter

Befristung von Arbeitsverträgen

18.11.2011

Enger sachlicher Zusammenhang

Die Befristung kann nicht auf § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG (aF) gestützt werden. Zwischen dem letzten befristeten Vertrag und dem früheren, im April 2000 beendeten Arbeitsverhältnis bestand ein enger sachlicher Zusammenhang im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG (a. F.).

Dr. Meyer empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Michael Meyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter des VDAA-Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung”, c/o Dr. Meyer Fachanwälte, Frankfurter Straße 49, 63263 Neu-Isenburg, Tel.: 06102 7886-0, E-Mail: drmeyer@meyfa.de, Internet: www.meyfa.de

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