Leichterer Steuerabzug

Behandlungskosten und Finanzamt

10.03.2011

Katalog abzugsfähiger Ausgaben erweitert

Neben dieser steuerzahlerfreundlichen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof auch den Katalog abzugsfähiger Ausgaben erweitert, denn selbst medizinisch oder naturheilkundlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden können unter geeigneten Umständen steuerlich abzugsfähig sein. So hat der Bundesfinanzhof im Fall einer Frau entschieden, die sich für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie entschieden hat, weil ihre Krebserkrankung mit schulmedizinischen Methoden nicht mehr heilbar war.

Konkret sagt der Bundesfinanzhof, dass auch Krankheitskosten zwangsläufig entstehen können, denen es an der Eignung zur Heilung oder Linderung mangelt - was normalerweise Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist. Das gilt jedoch nur, wenn der Patient an einer Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung leidet, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht, und es gilt selbst dann, wenn sich der Patient für eine schulmedizinisch oder naturheilkundlich nicht anerkannte Heilmethode entscheidet. Nicht mehr abzugsfähig sind Aufwendungen allerdings dann, wenn die Behandlung von einer Person vorgenommen wird, die nicht zur Ausübung der Heilkunde zugelassen ist.

Schließlich hat der Bundesfinanzhof noch festgestellt, dass der Verzicht auf die Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen den Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung nicht verhindert. Dabei ging es um eine Mutter, die einen Antrag auf staatliche Übernahme der Schulkosten für eine Privatschule mit integriertem Legastheniezentrum nicht bis zum Schluss weiterverfolgt hat. Die Richter haben durchaus zurecht das Finanzamt daran erinnert, dass es widersinnig wäre, auf der einen Seite dem Bürger das für die Bestreitung seiner eigenen Existenz erforderliche Einkommen durch Besteuerung zu entziehen, um ihm dann in einem zweiten Schritt durch staatliche Leistungen sein wirtschaftliches Dasein zu sichern. (oe)

Kontakt und weitere Informationen:

Alexander Uhl, Rechtsanwalt und Steuerberater, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de, Internet www.alexander-uhl.de

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