BAG sorgt für Klarheit

Bei Firmenwagenklausel genau hinschauen

14.07.2011

Herausgabe und Entschädigung für Nutzungsausfall

Gibt der Arbeitnehmer den Dienstwagen dementgegen nicht heraus, kann der Arbeitgeber auf Herausgabe (ggf. auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens) klagen und Schadensersatzansprüche als Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Vorenthaltung geltend machen. Arbeitnehmer, die aufgrund des gewährten Dienstwagens kein weiteres privates Fahrzeug mehr zur Verfügung haben und auch im Krankheitsfall weiterhin auf den Dienstwagen angewiesen sind, sollten dagegen überlegen, mit ihrem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, nach der sie auch in einem lang andauernden Krankheitsfall berechtigt sind, das Fahrzeug über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus privat zu nutzen. (oe)

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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