Auf die Bilanzierungsmethode kommt es an

Bei Leasingverträgen genau hinschauen

06.04.2009

Vorausschauend planen, dauerhaft profitieren

Der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS erfordert von allen Unternehmen bei Leasingverträgen noch mehr Weitblick. Einige Vertragskriterien haben gravierende Auswirkungen auf die bilanzielle Zuordnung von Leasingobjekten. Stamm empfiehlt, folgende Punkte genau abzuwägen und argumentativ zu beeinflussen.

1. Spezialleasing

Wenn aufgrund der speziellen Beschaffenheit des Leasingobjektes ausschließlich der Leasingnehmer das Objekt nutzen kann, ist er auch wirtschaftlicher Eigentümer. Dies gilt für die Beurteilung durch den Fiskus gleichermaßen. Eine schlüssige Beantwortung dieser Frage bietet ein enormes Argumentationspotenzial.

2. Eigentumsübertragung

Ein weiterer Indikator für eine Zuordnung zum Leasingnehmer im Sinne der IFRS ist eine Eigentumsübertragung auf den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit. Es ist z.B. zu beurteilen, ob es zum Vertragsbeginn hinreichend sicher erscheint, dass der Leasinggeber ein vereinbartes Andienungsrecht auch tatsächlich ausübt. In gleicher Weise ist die Wahrscheinlichkeit der Ausübung von Mietverlängerungs- und Kaufoptionen des Leasingnehmers bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses zu beurteilen. Grundlage hierfür ist ebenfalls die wirtschaftliche Betrachtungsweise.

3. Laufzeit- und Barwerttest

Auch wenn die vorgenannten Aspekte nicht sofort eine Zuordnung des Leasingobjektes zum Leasingnehmer gemäß IFRS erlauben, kann dieser Fall dennoch vorliegen. Ein wesentliches Merkmal stellt die Laufzeit von Leasingverhältnissen dar. Maßgeblich ist, inwieweit die Vertragslaufzeit den "überwiegenden Teil der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer" des Vermögensgegenstandes umfasst. Zudem hat der Barwert der Mindestleasingzahlungen "im Wesentlichen mindestens" dem Zeitwert zu entsprechen. Entsprechende Diskussionen sind im Rahmen eines Laufzeit- und Barwerttests zu führen. (OE)

Weitere Informationen:

Wirtschaftsprüfer Andreas Stamm, c/o Dr. Harzem & Partner KG (DHPG), Bonn (www.dhpg.de).

Kontakt:

DHPG, Tel.: 0228.81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, oder über conovo media GmbH, Tel: 0221.356860-0, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de

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