Verbraucherfreundliches Urteil

Beratungsfehler der Bank? Keine Panik!

11.04.2012
Das OLG Frankfurt am Main sieht weitgehende Beratungs-und Aufklärungspflichten des Geldhauses.
Kapitalanlagen mit hohen Zinsen bergen meist auch ein hohes Risiko.
Kapitalanlagen mit hohen Zinsen bergen meist auch ein hohes Risiko.

In einem kürzlich ausgeurteilten Fall legt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine verbraucherfreundliche Linie im Hinblick auf Swaps fest und hat dem beklagten Bankkunden Schadensersatz zugesprochen.

Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf eine von ihm erwirkte Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 16 U 126/11.

Der Sachverhalt: Ein Kunde hatte auf den Rat der HVB (jetzt UniCredit Bank AG) seine Baufinanzierung mithilfe eines so genannten Doppelswaps dargestellt. Ursprünglich hatte er ein Festzinsdarlehen mit längerer Laufzeit aufgenommen. Nachdem die Zinsen gesunken waren, wurde ihm von der Bank in Aussicht gestellt, davon sowohl für die laufende Finanzierung zu profitieren als auch das niedrige Zinsniveau für einen Anschlusszeitraum festzuschreiben. Dieses Ziel sollte, so der Bankberater, über eine Doppelswapkonstruktion erreicht werden. Aus den Verträgen entstanden dem Kunden dann bei fallenden Zinssätzen immer größere Verluste, deren Ausgleich er verweigerte.

Das OLG Frankfurt am Main wies - wie bereits zuvor das Landgericht - die Klage der Bank auf Zahlung nun ab. Nach seinem Urteil kann der Kunde mit einer Schadensersatzforderung aufrechnen. Insoweit lägen Beratungsfehler vor, die die Bank zum Schadenersatz verpflichteten und die insoweit auch nicht verjährt seien.

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