Verbraucherfreundliches Urteil

Beratungsfehler der Bank? Keine Panik!

11.04.2012

Fazit

Das Urteil hat große praktische Bedeutung, so betont Hünlein, weil im vergangenen Jahrzehnt - und auch davor - zahlreiche Banken ihren privaten wie insbesondere aber auch gewerblichen Kunden dazu rieten, am vermeintlich niedrigen Zinsniveau zu partizipieren und auch simple Baufinanzierungen wie auch sonstige Finanzierungen auf der Basis komplizierter Swapkonstruktionen darzustellen, die das Risiko erheblicher Verluste bargen.

Rechtsanwalt Hünlein empfiehlt daher, dies zu beachten und in Zweifelsfällen um rechtlichen Rat nachzusuchen, wozu er u. a. auch auf die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte/-innen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt, Tel.: 069 4800789-0, E-Mail: rae@huenlein.de, Internet: www.huenlein.de

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