Provisionszahlungen eines Fonds an die Bank

Beratungspflichten schuldhaft verletzt

30.07.2010
Schadensersatzhaftung einer Bank bei Fondsvertrieb wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen

Der 17. Zivilsenat - Bankensenat - des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in acht Fällen entschieden, dass eine beratende Bank, die selbst Medienfonds vertreibt, dem Anleger auf Schadensersatz haftet, weil sie ihn nicht über ihr zufließende Rückvergütungen aufgeklärt hat und der Fonds im Prospekt unzutreffend als "Garantiefonds" bezeichnet worden ist.

Darauf verweist der Hamburger Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M., Leiter des Fachausschusses "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf die am 12.05.2010 veröffentlichten Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 7. Mai 2010 - 17 U 67/09 u. a.

Auf Empfehlung von Kundenberatern der beklagten Bank erwarben die Kläger Kommanditanteile an zwei Medienfonds in unterschiedlicher, sich zwischen 25.000 und 50.000 Euro bewegender Höhe. Dafür erhielt die Bank ohne Wissen der Anleger von den Fonds eine auf die Zeichnungssumme bezogene Provision von mindestens 8,25 Prozent. Auf den Deckblättern der Informationsbroschüren sowie der verwendeten Prospekte wurden die Fonds als "Garantiefonds" bezeichnet. Weiter wurde in diesen Unterlagen als besonderer Vorteil herausgestellt die "Absicherung von 100 % bzw. von 115 % des Kommanditanteils mittels einer Schuldübernahme durch die X-Bank AG". In der Prospektrubrik "Risiken" war allerdings der Hinweis enthalten, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handele, die im Extremfall zum Totalverlust des investierten Kapitals führen könne.

In einem internen Schreiben an die "Fondsmultiplikatoren" und ihre Filialen, in dem die Beklagte das Beteiligungsangebot erläuterte, wird die Schuldübernahme als "Kapitalrückzahlungsgarantie" bezeichnet. Es handele sich um eine Konstruktion, die als Besonderheit dem Anleger die 100%ige Kapitalrückzahlung durch die X-Bank garantiere.

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