Bestellung im Internet: Wirksame Einbeziehung von AGB

Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil einige Leitlinien zur wirksamen Einbeziehung von AGB aufgestellt. Rechtsanwalt Thomas Feil erläutert die Details.

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, wie bei Bestellungen im Internet wirksam Allgemeine Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis mit dem Online-Kunden einbezogen werden können. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14.06.2006 (Az.: I ZR 75/03) einige Leitlinien aufgestellt, die es nunmehr ermöglichen, die rechtliche Gestaltung auf eine sicherere Grundlage zu stellen.

Der Sachverhalt

Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes war der Auftrag eines Kunden an einen Paketschnelldienst, ein Paket bei ihm abzuholen und zu einem Empfänger zu befördern.

Auf der Internetseite wurde im Rahmen der Beauftragung folgende Passage veröffentlicht:
"Ihren Versandauftrag erteilen Sie nach den AGB's der Hermes Versand Service GmbH & Co. KG."

Unter diesen Ausführungen befanden sich die Felder, die für die Erteilung des Versandauftrages ausgefüllt werden müssen. Wenn das unterstrichene Wort "AGB's" angeklickt wurde, konnte der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken.

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