Erleichterungen für KMUs

Bilanzen für Kleinstunternehmen abgespeckt

23.05.2012
Vor Kurzem ist die Micro-Richtlinie verabschiedet worden. Arnd Lackner nennt Einzelheiten hierzu.
Für die Buchhalter kleiner Firmen gibt es künftig weniger bürokratischen Aufwand.
Für die Buchhalter kleiner Firmen gibt es künftig weniger bürokratischen Aufwand.

Laut Meldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 22.02.2012 hat die Bundesregierung "in der Europäischen Union Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen mit auf den Weg gebracht.

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21. Februar die sogenannte Micro-Richtlinie mit den Stimmen Deutschlands.

Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Gerade für als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte Unternehmen mit geringem Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern stellen die Bilanzregelungen eine große Belastung dar.

Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:

- Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten. Kleinstunternehmen dürfen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.

- Einschränkung der Veröffentlichungspflicht. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben werden.

Von den Befreiungen profitieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten:

350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter.

Die Richtlinie muss jetzt noch von Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn der genaue Termin der Umsetzung noch nicht bekannt ist, werden von der zu erwartenden Änderung vor allem als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte Unternehmen profitieren, die nur einen geringen Umsatz und wenige Mitarbeiter haben und deshalb durch die derzeit aufwändigen und auch kostenintensiven Bilanzregelungen oft übermäßig belastet werden.

Zukünftig werden solche Unternehmen nicht nur von bestimmten Bilanzierungspflichten, beispielsweise der Pflicht den umfangreichen Anhang zur Bilanz zu erstellen, befreit, sondern auch die derzeitige Veröffentlichungspflicht wird eingeschränkt. Eine uneingeschränkte Offenlegung der Bilanz gegenüber der Öffentlichkeit soll danach zukünftig bei Kleinstunternehmen nicht mehr erforderlich sein. So könnte beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie eine Regelung eingeführt werden, wonach diese Unternehmen ihre Jahresabschlüsse zukünftig nur noch dem Registergericht übersenden müssen, die dann dort von Dritten eingesehen werden können.

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