Blick in den Rück- und Seitenspiegel unterlassen

Blaulicht übersehen – Schaden selber bezahlen

19.02.2010

Schuld liegt allein beim Ausscherenden

Fischer empfiehlt daher, sich bei jedem Spurwechsel auf der Autobahn durch einen Blick in den Rück- und in den Seitenspiegel auch zu vergewissern, dass sich von hinten kein schneller fahrendes Fahrzeug nähert, da ansonsten in der Regel die Schuld allein bei dem Ausscherenden liege, sofern der Bevorrechtigte nicht mit einer höheren Geschwindigkeit als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren ist.

Fischer rät, dies zu beachten und in Schadensfällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Marcus Fischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Salleck & Partner, Spardorfer Str. 26, 91054 Erlangen, Tel.: 09131 974799-22, E-Mail: fischer@salleck.de, Internet: www.salleck.de

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