Gängiges Mittel in Krisenzeiten

Bürgschaft - ein großes Risiko

07.04.2009

Bürgschaftsformen im Überblick

Wer sich auf eine Bürgschaft einlässt, sollte unbedingt darauf achten, das eigene Risiko soweit wie möglich zu reduzieren. Hier einige mögliche Varianten.

- Ausfallbürgschaft - Einen Ansatz bietet die sogenannte Ausfallbürgschaft. Dabei wird der Bürge erst dann zur Haftung herangezogen, wenn alle anderen Maßnahmen, wie Zwangsvollstreckung und Verwertung weiterer Sicherheiten beim Hauptschuldner, ausgeschöpft sind.

- Höchstbetragsbürgschaft - Alternativ dazu schützt den Bürgen die Höchstbetragsbürgschaft. Hier wird die betragsmäßige Grenze festgelegt, bis zu welcher der Bürge maximal zu haften bereit ist.

- Mitbürgschaft - Ferner gibt es noch die Mitbürgschaft, bei der sich das Risiko auf mehrere Bürgen verteilt. Im Fall der Falles haften sie als Gesamtschuldner. Der Kreditgeber kann die gesamte, fällige Kreditsumme von einem Bürgen verlangen. Letzterer kann diesen Betrag anteilig von den anderen Bürgen einfordern.

- Zeitbürgschaft - Bei der sogenannte Zeitbürgschaft wird der Bürge unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Pflicht wieder frei, wenn er nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums in Anspruch genommen wird.

Die Existenz verschiedener Bürgschaftsmodelle soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch diese Verträge gegebenenfalls unabsehbare finanzielle Einbußen auf dem Konto des Bürgen nach sich ziehen können. Auch hier ist Vorsicht geboten, so die Arag-Experten.

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