Gängiges Mittel in Krisenzeiten

Bürgschaft - ein großes Risiko

07.04.2009

Sittenwidrige Bürgschaften

Besonders problematisch und häufig sind Bürgschaften innerhalb der Familie, das heißt wenn zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner eine emotionale Verbundenheit besteht. Zu dieser Gruppe gehören Ehepartner, Verlobte, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Eltern und Kinder. Liegt eine krasse Überforderung der Angehörigen durch die übernommene Bürgschaft vor - Beispiel: eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen ohne Vermögen bürgt für den Kredit, den der Ehemann für seine Firma aufnimmt -, so ist diese oftmals sittenwidrig und damit nichtig. Davon haben beide Seiten nichts: Der Bürge kann nicht helfen, und die Firma bekommt keinen Kredit von der Bank.

Eine krasse Überforderung liegt laut den Arag-Experten beispielsweise dann vor, wenn der Bürge nicht einmal die laufenden Zinsen für die Hauptschuld aufbringen kann. Aber auch außerhalb der Familie kann eine übernommene Bürgschaft nichtig sein - etwa dann, wenn die übernommene Bürgschaft die Leistungsfähigkeit des Bürgen erheblich übersteigt und die Entscheidungsfreiheit des Bürgen wegen einer engen persönlichen Bindung zum Schuldner durch den Gläubiger beeinflusst wird.

Fazit: Bürgen will gut überlegt sein

Die Arag-Experten raten: Vergegenwärtigen Sie sich die zentralen Kriterien: Für wen und von wem soll die Bürgschaft geleistet werden? In welcher Höhe? Reicht das Vermögen des Bürgen, um die Bürgschaft übernehmen zu können, das heißt, wird die Firma den Kredit erhalten können? Unterzeichen Sie nichts, ohne sich vorab gründlich zu informieren! So groß kann die Krise einer Firma gar nicht sein, dass nicht ein geschärfter Blick auf sittenwidrige Bürgschaften lohnt - sowohl aus der Sicht des kreditnachfragenden Unternehmens als auch aus der Perspektive des Bürgen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung Bürgschaftsverträge für unwirksam erklärt. Hierauf sollte sich niemand verlassen, denn die Gerichte entscheiden immer von Fall zu Fall!

Weitere Informationen und Kontakt:

Brigitta Mehring, Arag Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Tel.: 0211 9632560, E-Mail: brigitta.mehring@arag.de, Internet: www.arag.de

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