Arbeitsstättenverordnung greift

"Chef, ich möchte einen rauchfreien Arbeitsplatz!"

13.04.2010

Rauchverbot erfolgreich durchsetzen

Es kann daher festgehalten werden: Unterfällt ein Betrieb dem Anwendungsbereich eines Nichtraucherschutzgesetzes der Länder, welches das Rauchen in Gaststätten und zumeist auch in vergleichbaren Einrichtungen verbietet, kann ein Mitarbeiter darauf gestützt ein Rauchverbot gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchsetzen.

Rechtsanwalt Groll empfahl, das Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de - verwies.

Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Kontakt:

Peter Groll, c/o Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner, Holzhausenstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 915062-0, E-Mail::info@kanzleigroll.de, Internet: www.kanzleigroll.de

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