Geschlossene Veranstaltung

Chefs feiern unter sich - keine Lohnsteuerpauschalierung

08.06.2009

Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzt

Die Pauschalbesteuerung mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent anstelle des - materiell-rechtlich an die individuelle Lohnsteuer der Arbeitnehmer anknüpfenden - variablen Nettosteuersatzes (§ 40 Abs. 1 EStG) verfehle in diesem Fall das in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und das Gebot der Folgerichtigkeit.

Passau empfiehlt, das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de

Zur Startseite