Sparpotenzial beim Internetanschluss

Darf man sein Internet mit Nachbarn teilen?

Schwerpunkte? Keine - er interessiert sich vielmehr für (fast) alles, was mit IT, PC, Smartphone und Elektronik zu tun hat. Dabei geht es aber meist nicht um die Technik nur um der Technik willen, vielmehr stehen Nutzen und sinnvolle Anwendung im Vordergrund.
Ein schneller Internetanschluss ist nur selten ausgelastet: eigentlich perfekt also, sich den Zugang mit den Bewohnern nebenan zu teilen. PC-WELT zeigt das Sparpotenzial auf, erläutert die Möglichkeiten zur technischen Umsetzung und nennt den rechtlichen Rahmen.

Der schnelle 100-MBit-VDSL-Anschluss für weniger als 20 Euro im Monat existiert nur in der Werbung. Denn bei genauem Hinsehen gilt dieser Preis für die Doppel-Flatrate zum unbegrenzten Surfen und Telefonieren ins deutsche Festnetz lediglich für Neukunden und für diese wiederum nur in den ersten Monaten. Für die restliche Laufzeit des zwei Jahre geltenden Vertrags bezahlt man dann wesentlich mehr, bei der Deutschen Telekom beispielsweise pro Monat 44,95 Euro für die 100-MBit-Leitung. Danach gelten stets die höheren Preise, im Beispiel also rund 540 Euro pro Jahr. Andere Provider oder ein langsames 16.000er-DSL sind zwar etwas günstiger, die Größenordnung ist aber in etwa die gleiche. Wichtig: Ein Tarif-Vergleich lohnt fast immer!

Sparpotenzial: Kosten für den gemeinsamen Internetzugang

Nun kann man alle 24 Monate seinen Provider wechseln, um so jeweils wieder aufs Neue von dem Neukundenbonus zu profitieren. Das ist aber aufwendig, außerdem besteht immer das Risiko, dass bei der Umschaltung irgendetwas nicht funktioniert und man somit vorübergehend ohne Internet und ohne Telefon dasteht.

Doch sparen lässt sich auch, wenn man sich den Onlinezugang mit seinen Nachbarn teilt: ganz konkret die Kosten für den zweiten Anschluss. Anders als beim „Provider-Hopping“ muss man – wenn die Technik erst mal eingerichtet ist – nichts weiter tun und profitiert trotzdem ständig von dem Bonus durch das Teilen.

Angesichts dieser durchaus cleveren Idee fragt sich sicherlich mancher, warum andere nicht schon vorher darauf gekommen sind. Doch, das sind sie durchaus: Jede WG funktioniert so, denn hier nutzen die Bewohner zumeist unkompliziert gemeinsam einen zentralen Anschluss.

Im Kleingedruckten steht, wie teuer die Doppel-Flatrate für Internet und Telefon auf Dauer wirklich ist.
Im Kleingedruckten steht, wie teuer die Doppel-Flatrate für Internet und Telefon auf Dauer wirklich ist.

Über diesen ganz pragmatischen Ansatz hinaus stellt sich allerdings die Frage, ob sich mit der Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Hotspots das Risiko von urheberrechtsrelevanten Abmahnungen auch im privaten Bereich geändert hat. Warum sollte man sein WLAN nicht dem freundlichen Nachbarn zur Verfügung stellen, wenn daraus keinerlei rechtliches Risiko resultiert?

Doch ganz so einfach ist es nicht, wie der Berliner Jurist Professor Niko Härting erklärt. Denn die Befreiung von der Störerhaftung gilt nur für gewerbliche Hotspot-Betreiber, nicht dagegen bei Rechtsverstößen im privaten WLAN. Was im eigenen Haushalt, mit Eltern beziehungsweise Schwiegereltern und langjährigen, gut bekannten Nachbarn meistens kein Problem darstellt, sollte man sich darüber hinaus also doch gut überlegen. Des Weiteren ist die Störerhaftung nicht der einzige rechtliche Aspekt, besonders die AGBs der Internetprovider verbieten vielfach die Weitergabe ihrer angebotenen Leistungen. In dem Kasten erläutert Niko Härting die wichtigsten Rechtsfragen.

Weitergabe des Anschlusses: WLAN, LAN-Kabel und Powerline

Ob WLAN, LAN-Kabel und Powerline nun die einfachste oder beste Weitergabeoption sind, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Vielmehr kommt es dabei auf die baulichen Gegebenheiten an. Wer zum Beispiel mit den Eltern beziehungsweise mit den Schwiegereltern unter einem Dach im Eigenheim lebt, der kommt erfahrungsgemäß schnell und günstig zum Ziel. Je nach Art und Beschaffenheit der Stromkreise ist hier die Powerline-Technik, also die Weiterleitung des Internets über die Steckdose, die beste Wahl. Starterkits mit zwei Adaptern für das Ein-und Ausleiten in den 230-Volt-Hausstrom gibt es in der gängigen 500-MBit-Klasse schon für weniger als 40 Euro. Die tatsächliche Netto-Übertragungsleistung beträgt zwar nur etwa ein Drittel des Bruttowertes, doch selbst bei einem 100 MBit schnellen Internetanschluss bedeutet das noch keinen Flaschenhals. Sets, in denen einer der beiden Adapter zusätzlich mit einem WLAN Access Point ausgestattet ist, starten ab rund 60 Euro.

Alternativ lässt sich jedoch auch ein Netzwerkkabel verlegen – durch ein Loch in der Wand zwischen Nachbarwohnungen, als kaum sichtbares Flachbandkabel im Hausflur oder zwischen Fenster und Fensterrahmen hindurch außen am Haus entlang. 25 Meter Flachbandleitung fertig mit Steckern kosten 10 bis 20 Euro. Netzwerkkabel eignen sich auch für benachbarte Reihenhäuser und für das unterirdische Verlegen zum angrenzenden Grundstück.

Weniger als 40 Euro kostet das Set mit zwei Powerline-Adaptern von TP-Link (Modell: TL-PA4010).
Weniger als 40 Euro kostet das Set mit zwei Powerline-Adaptern von TP-Link (Modell: TL-PA4010).

Im zweiten, über Netzwerkkabel versorgten Haushalt sorgt ein einfacher Switch mit mehreren LAN-Buchsen für die Verteilung, zusätzliches WLAN realisieren Sie über einen Access Point. Dazu bieten viele WLAN-Repeater sowie gewöhnliche Router einen „Access-Point-Modus“, der Smartphones, Notebooks sowie andere WLAN-Clients mit dem Internet verbindet. Wie Sie eine vorhandene Fritzbox als Access Point konfigurieren, erläutert der Hersteller am Modell 7390.

Sofern es möglich ist, ein Netzwerkkabel zu verlegen, ist die Kabelvariante hinsichtlich Datendurchsatz und Netzwerkstabilität immer die erste Wahl. Wie gut eine Powerline-Verbindung ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, sodass Sie nicht ums Ausprobieren herumkommen. Dazu noch ein Tipp: Online gekaufte Adapter können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben.

Tipp: So holen Sie mehr aus Ihrem Router heraus

Nomadischer Telefonanschluss

Die meisten Provider versorgen ihre Kunden über DSL-, Kabel-oder Glasfaseranschlüsse nicht nur mit dem Internet, sondern zugleich mit einem Telefonanschluss fürs Festnetz. Was auf den ersten Blick praktisch scheint, hat doch zwei Nachteile. Zum einen muss man bei einem Providerwechsel stets auch – gegebenenfalls sogar kostenpflichtig – die bestehende Rufnummer zum Anbieter portieren. Und zum anderen macht das Teilen eines Internetanschlusses die getrennte Telefonnutzung in zwei Haushalten unnötig kompliziert.

Einfach lösen lässt sich dieses Problem über einen „nomadischen“ Telefonanschluss, der sich – wie die Bezeichnung schon andeutet – mitnehmen und überall nutzen lässt, wo Internet zur Verfügung steht. Solche nomadischen, mitunter auch mit dem Kürzel SIP („Session Initiation Protocol“) bezeichneten Anschlüsse gibt es bei diversen Anbietern, Sipgate ist hierzulande der vielleicht bekannteste Dienst. Für die Basistarife fällt in der Regel keinerlei Grundgebühr an, als Kunde zahlen Sie nur die Gespräche: Ins deutsche Festnetz liegen diese meistens zwischen ein und zwei Cent pro Minute. Wer viel telefoniert, wählt am besten eine Flatrate zu einem Preis zwischen fünf und zehn Euro pro Monat.

Unser Online-Ratgeber erklärt die Details, stellt Provider sowie Tarife vor und beschreibt die richtigen Routereinstellungen, Geräte und Smartphone-Apps wie Zoiper und Csip Simple.

Wie verschiedene andere Provider bietet Easybell günstige Voice-over-IP-Telefonanschlüsse an.
Wie verschiedene andere Provider bietet Easybell günstige Voice-over-IP-Telefonanschlüsse an.

Die WLAN-Weitergabe im Detail und alles zum Festnetztelefon

Komplexer stellt sich jedoch die Weitergabe mittels WLAN dar. Die Erfahrung zeigt, dass ein Funknetz je nach Größe der Wohnung, Beschaffenheit und Stärke der Wände beziehungsweise der Stockwerke häufig bereits im eigenen Zuhause an Grenzen stößt. Für die zumeist schwierigere Verbindung zu Nachbarn gilt das erst recht.

Um einiges besser als mit gewöhnlicher WLAN-Hardware funktionieren für den beschriebenen Zweck spezielle Gerätepaare, bei denen eines der Funknetze ausschließlich für die Kommunikation zwischen Basis und Satellit dient. Davon unabhängig läuft der Datenverkehr mit den WLAN-Clients –also mit Smartphones, Notebooks, Fernsehern und anderen Geräten – über getrennte Funknetze. Der Vorteil eines derartigen „WLAN-Kabels“ besteht darin, dass sich die verschiedenen Datenströme nicht gegenseitig stören und nicht nacheinander verarbeitet werden müssen.

Beispiele für solche Gerätepaare sind das Gigagate von Devolo (2er Set für knapp 200 Euro) und das leistungsfähigere Orbi-System von Netgear, das in der kleinsten Variante (RBK30) nahezu 250 Euro kostet. Mit rund 300 Euro noch etwas teurer kommt das Starterkit Velop von Linksys. Ausführlich erklären wir die Systeme samt Messungen des Datendurchsatzes in verschiedenen Praxisszenarien online. Nebenbei: Das Devolo Gigagate haben wir seit Monaten produktiv zwischen zwei Gebäudeteilen der Redaktion im Einsatz – also genau so wie zwischen zwei benachbarten Häusern.

Statt über einen Router im Access-Point-Betrieb lässt sich die Internetverbindung auch über einen Access Point wie den Asus-Repeater RP-AC53 realisieren.
Statt über einen Router im Access-Point-Betrieb lässt sich die Internetverbindung auch über einen Access Point wie den Asus-Repeater RP-AC53 realisieren.

Wie bei Powerline muss man die WLAN-Verbindung jeweils vor Ort ausprobieren. Das gilt ebenfalls für Mehrfamilienhäuser, in denen sich Nachbarn auf derselben Etage den Internetanschluss teilen wollen: Im einen Fall sind die WLAN-Module besser in der Nähe der Wohnungstüren platziert, im anderen Fall je nach Beschaffenheit sowie Stärke der Trennwände auch besser dort.

Keinen wirklichen Vorteil für das Weitergabeszenario bieten jedoch die mit „Mesh“ bezeichneten WLAN-Geräte. Ursprünglich steht der Begriff für ein Funknetzwerk, in dem alle Geräte direkt miteinander kommunizieren, also nicht nur über den Router. Seine Vorteile spielt Mesh aber erst bei mehr als zwei Geräten aus.

Neben der Versorgung mit Internet möchten viele Haushalte auch auf das Festnetztelefon nicht verzichten – und brauchen es auch gar nicht. Denn die meisten telefonfähigen Router unterstützen sogenannte nomadische Telefonanschlüsse. Unter diesem Begriff versteht man Anschlüsse, bei denen Telefon-und Internetanschluss entkoppelt sind, wenn beide Dienste also von verschiedenen Providern stammen. In der Praxis funktioniert dies meist problemlos, zumal die Telefonfunktion ohnehin auf IP-Technik („All-IP“) umgestellt und somit an jedem Breitbandanschluss möglich ist.

Konfigurieren lässt sich ein nomadischer Anbieter im Router wie ein gewöhnlicher VoIP-Provider, in der Fritzbox also über „Telefonie –› Telefonie –› Eigene Rufnummern –› Neue Rufnummer –› Internetrufnummer einrichten –› …“. Unterstützt Ihr Router den DECT-Standard, dann können Sie Ihr Funktelefon direkt damit verbinden. Andere Telefone schließen Sie über den TAE-oder den RJ11-Stecker an den Router an. Ganz ohne Router können Sie mit Ihrer nomadischen Festnetznummer per VoIP-App auch mit dem Smartphone im WLAN und Mobilfunknetz telefonieren. Mehr zu den entkoppelten Telefonanschlüssen, Tarifen, Anbietern und Apps lesen Sie im Kasten „Nomadischer Telefonanschluss“.

Die Rechtslage beim Teilen von Internet-anschlüssen mit den Nachbarn

Professor Niko Härting von der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte PartGmbB mit Schwerpunkt Medien-und Internetrecht beantwortet die wichtigsten Rechtsfragen zum Teilen des Internetanschlusses.

PC-WELT: Existiert ein grundsätzliches Verbot, den eigenen Internetanschluss mit Mitbewohnern oder Nachbarn zu teilen?

Professor Niko Härting: Nein, ein solches Verbot gibt es nicht. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, Nachbarn, Freunden oder Mitbewohnern Zugang zum eigenen WLAN zu geben.

PC-WELT: Können die Zugangsprovider in ihren AGBs die Weitergabe untersagen?

Härting: Jeder Verbraucher sollte die AGBs seines Providers lesen. Die Deutsche Telekom untersagt beispielsweise die gewerbliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses. Dies dürfte AGB-rechtlich auch zulässig sein. Untersagt ist nach den Telekom-AGBs auch die Überlassung des Internetanschlusses an einen anderen „zur alleinigen Nutzung“. Wenn man somit seine Wohnung untervermietet, muss der Untermieter Vertragspartner der Telekom werden.

Dass Provider in ihren AGBs die Mitnutzung des WLANs durch Nachbarn, Mitbewohner oder Gäste untersagen, ist mir noch nicht zu Ohren gekommen. Eine solche Klausel wäre auch überraschend und unangemessen und daher unwirksam.

PC-WELT: Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen die AGBs?

Härting: Die Folgen sind übersichtlich, Strafen oder Ähnliches drohen nicht. Die einzige ernsthafte Sanktion, die der Provider hat, ist die Vertragskündigung.

PC-WELT: Sind nur gewerbliche WLAN-Anbieter von der Störerhaftung befreit oder gilt die Neuregelung auch für private Hotspots?

Härting: Der Gesetzgeber hat gewerbliche Anbieter von einer Haftung weitgehend befreit. Dies gilt nicht für das private WLAN. Für Raubkopien und andere Rechtsverletzungen, die ein Mitbewohner oder ein Gast begeht, kann der Anschlussinhaber haftbar sein. Hierzu gibt es unzählige Gerichtsentscheidungen. Wer wegen eines solchen Falls eine Abmahnung mit saftigen Zahlungsforderungen erhält, sollte sofort zum Anwalt gehen.

PC-WELT: Unterscheidet die Rechtslage zwischen der Internetweitergabe per WLAN und der per Kabel?

Härting: Nein, hier gibt es keinen Unterschied.

Datenschutz, Privatsphäre und eine Empfehlung für die Praxis

WLAN-Brücken wie das Devolo Gigagate eignen sich, um Internet auch größere Distanzen weiterzugeben.
WLAN-Brücken wie das Devolo Gigagate eignen sich, um Internet auch größere Distanzen weiterzugeben.

Mit den Nachbarn kann man sich bekanntermaßen vortrefflich streiten: über Lärm, die Hecke, den Parkplatz, das Grillen und vieles mehr. Den Internetanschluss sollte man aus diesem Grund nur teilen, wenn man sich gegenseitig gut kennt, schätzt und vertraut. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Störerhaftung lediglich für gewerbliche Anbieter abgeschafft wurde, nicht hingegen bei privat betriebenen Hotspots. Ein gewisses Vertrauen, wie es gerade innerhalb der Familie beim Zusammenleben von mehreren Generationen ohnehin üblich ist, ist hier also Grundvoraussetzung.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach Datenschutz und Privatsphäre. Anstatt für das WLAN den WPA-Schlüssel weiterzugeben und dadurch gleichzeitig potenziell Zugriff auf alle anderen Komponenten im eigenen Heimnetz und die persönlichen Dateiinhalte zu gewähren, erstellt man besser ein Gäste-WLAN. Analog hierzu lässt sich in der Fritzbox am vierten LAN-Anschluss ein „LAN-Gastzugang“ einrichten, der sich für ein direktes Netzwerkkabel zum Nachbarn sowie für die Verbindung zu einer WLAN-Brücke eignet. Das Gäste-WLAN richten Sie nach dem Einloggen auf der Fritzbox-Bedienoberfläche über „WLAN –› Gastzugang –› Gastzugang aktiv“ ein, für den LAN-Gastzugang wählen Sie „Heimnetz –› Heimnetzübersicht –› Netzwerkeinstellungen –› Gastzugang für LAN 4 aktiv“.

Der Anschlussinhaber wiederum kann theoretisch den gesamten Internetverkehr des mitversorgten Haushalts überwachen. Dagegen können sich die Mitnutzer über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) schützen. Sowohl kostenfrei als auch ohne Volumenbeschränkung können Sie mit dem Opera-Browser sicher über eine VPN-Verbindung surfen. Soll der gesamte Datenverkehr des PCs verschlüsselt werden, benötigen Sie einen kostenpflichtigen VPN-Dienst. Bei der Suche nach preisgünstigen Tarifen finden Sie schnell Angebote auch etablierter Anbieter: So kostete Cyberghost VPN während der Recherche für diesen Artikel nur rund 30 Euro jährlich.

In der Fritzbox ist die Internet-weitergabe ohne Zugriff auf das eigene Heimnetz schnell eingerichtet.
In der Fritzbox ist die Internet-weitergabe ohne Zugriff auf das eigene Heimnetz schnell eingerichtet.

Das Sparpotenzial durch Teilen des Online-zugangs ist jedenfalls groß: Sieht man von den geringen, einmaligen Anfangsinvestitionen in Kabel, WLAN-Repeater, Powerline-Adapter oder einen zusätzlichen Router ab, steht auf der Haben-Seite häufig ein Plus zwischen 400 und 500 Euro. Und zwar jedes Jahr und alleine dadurch, dass kein zweiter Anschluss bezahlt werden muss. Von dieser Summe müssen Sie dann noch mindestens 60 Euro abziehen, die ein nomadischer Telefonanschluss für den zweiten Haushalt inklusive Flatrate in das deutsche Festnetz mindestens kostet.

Summiert über fünf Jahre beläuft sich der eingesparte Betrag auf rund 2000 Euro, die man anderweitig ausgeben kann: zum Beispiel für Geschenke an die Kinder oder die Enkelkinder, für gemeinsame Grillfeste mit den Nachbarn oder für sonst etwas.

Lesetipp: WLAN-Versorgung in KMU verbessern

Die passende Bandbreite

Zwei Haushalte benötigen in der Regel einen schnelleren Internetanschluss als einer. Dabei geht es nicht nur um längere Wartezeiten beim Download, sondern auch um das gleichzeitige Streamen von Videos. Ruckelt bei IP-TV oder bei Video on Demand über Amazon, Netflix und Youtube ständig das Bild oder ist die Auflösung zu gering, so ist die Freude am Teilen schnell dahin. DSL 16000 sollte wirklich nur dann gewählt werden, wenn kein Provider mehr Bandbreite liefern kann. Da insbesondere die Kabelprovider sehr schnelles Internet bieten, sind 100 MBit/s häufig nicht einmal teurer als DSL/VDSL. Unter Umständen lohnt es sich also, auch die Anschlussart zu wechseln. Pflicht ist darüber hinaus eine unbegrenzte Internet-Flatrate ohne Geschwindigkeitsdrosselung.

Die passende Bandbreite

Anschlussart und -bandbreite

Max. Download-/ Upload-Speed

Download-Dauer für 1 GB

Geeignet für

VDSL 25

25 / 5 MBit/s

5:20 Min.

zwei Streams in Full-HD, ein 4K-bzw. UHD-Stream

VDSL 50

50 /10 MBit/s

2:40 Min.

zwei 4K-bzw. UHD-Streams, schnelle Uploads

100 MBit (DSL-Vectoring, LTE, Kabel, Glasfaser)

100 / 6-40 MBit/s

1:20 Min.

alles, schnelle Uploads bei Vectoring und Glasfaser

200 MBit (Kabel, Glasfaser)

200 / 12-100 MBit/s

0:40 Min.

alles, insbesondere auch schnelle Uploads

400 MBit (Kabel, Glasfaser)

400 / 25-100 MBit/s

0:20 Min.

alles, insbesondere auch schnelle Uploads

Quelle: PC-WELT

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