Demenzkranke künftig eingeschlossen

Das ändert sich bei der Pflegeversicherung

24.05.2012

Unterstützung für Wohngruppen

Ebenfalls mit Blick auf Demenzkranke sollen durch die Reform neue Wohnformen gefördert werden, die zwischen ambulanter und stationärer Betreuung angesiedelt sind. Solche Wohngruppen erhalten künftig einen zusätzlichen Betrag von 200 Euro pro Bewohner, mit dem z.B. eine Pflegekraft eingestellt werden kann. Darüber hinaus gibt es ein zeitlich befristetes Programm zur Gründung entsprechender Wohngruppen. Daraus soll jeder Bewohner 2.500 Euro erhalten, die für einen notwendigen Umbau der Wohnung eingesetzt werden sollen. Pro Wohngruppe gibt es einen Maximalbetrag von 10.000 Euro.

Mehr Respekt für Betroffene

Auch der Medizinische Dienst ist von der geplanten Reform betroffen. Er wird verpflichtet, einen Verhaltenskodex aufzustellen, der einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen sicherstellen soll. Überdies müssen Antragsteller darauf hingewiesen werden, dass sie einen Anspruch auf Zusendung des Gutachtens haben, dass der Medizinische Dienst erstellt hat.

Finanzierung

Zur Finanzierung all dieser Maßnahmen plant das Kabinett eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung um 0,1 % ab dem 1. Januar 2013. Gleichzeitig soll eine steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge eingeführt werden, die allerdings noch unabhängig von den Änderungen nach dem PNG gesetzlich geregelt werden muss.

Download des Textes:http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit
Quelle: www.arag.de

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