Vor allem Familien profitieren

Das ändert sich steuerlich 2012

09.02.2012

Krankenversicherung

Krankenversicherungsbeiträge:
Die Beitragserstattungen aus einer Basiskrankenversicherung oder Pflegeversicherung sowie steuerfreie Zuschüsse zu solchen Versicherungen werden mit den gezahlten Beiträgen verrechnet. Fallen die Erstattungen oder Zuschüsse höher aus als die Beiträge, wird der Überhang dem Einkommen zugeschlagen. Bei Erstattung anderer als Sonderausgaben geltend gemachter Aufwendungen gilt das Gleiche.

Riester-Rente:
Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags für die Riester-Rente versäumt hat, erhält die Möglichkeit, den Eigenbeitrag nachzuzahlen und sich damit die staatliche Zulage zu sichern. Das betrifft insbesondere nicht berufstätige Ehepartner, die die Riester-Zulage bisher auch ohne Eigenbeitrag erhalten haben. Nach der Geburt eines Kindes zahlt aber der Staat für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge, wodurch der Ehepartner Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung wird und damit von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung wechselt. Ab 2012 muss dann jeder Riester-Sparer unabhängig vom Zulagestatus einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr - also fünf Euro pro Monat - auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Damit soll die Rückforderung von Zulagen wegen eines Statuswechsels für die Zukunft vermieden werden.

Vermögenswirksame Leistungen:
Es gibt mittlerweile Anlagemodelle für vermögenswirksame Leistungen, die nicht der Intention des Vermögensbildungsgesetzes entsprechen. Dabei haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an einem Immobilienportfolio zu beteiligen, werden aber in der Regel mit einem Totalverlust ihrer Anlage rechnen müssen. Daher werden ab 2012 für Immobilien angelegte vermögenswirksame Leistungen nicht mehr gefördert, sofern der Anlage ein von Kapitalanlagegesellschaften vorgefertigtes Konzept zugrunde liegt, bei dem die Anlage zusammen mit mehr als 15 anderen Arbeitnehmern erfolgt. Die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen für das Eigenheim bleibt also weiter begünstigt.

Kapitalerträge:
Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden ab 2012 bei der Ermittlung des Spendenabzugsvolumens, der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen oder dem Abzug von Unterhaltsleistungen nicht mehr berücksichtigt.

Zwischenverwahrung im Ausland:
Wenn Banken Aktien über eine ausländische Börse ankaufen und dann dort belassen, kann es bisher zu einem ungerechtfertigten Einbehalt der Kapitalertragsteuer kommen. Eine Änderung soll dies ab 2012 vermeiden.

Genossenschaftsausschüttungen:
Genossenschaften sollen künftig bei Gewinnausschüttungen prüfen, ob eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug gegeben ist, beispielsweise ein Freistellungsauftrag, der einer Genossenschaftsbank vorliegt.

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