Stiftungen
Stiftungen:
Rechtlich unselbstständige Stiftungen werden beim Kapitalertragsteuerabzug mit rechtlich selbstständigen Stiftungen gleichgestellt.
Quelle: www.shc.de
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Rechtlich unselbstständige Stiftungen werden beim Kapitalertragsteuerabzug mit rechtlich selbstständigen Stiftungen gleichgestellt.
Quelle: www.shc.de