Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Neuerungen

Das ändert sich zum 1. Januar 2016



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Arag-Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuregelungen im kommenden Jahr.

Wie in jedem Jahr, so bringt auch der Jahreswechsel 2015/2016 wieder zahlreiche Neuerungen mit sich: Einige - wie das erneut steigende Briefporto oder die Erhöhung des Kindergeldes - wirken sich bei vielen im Portemonnaie aus, andere - wie die steigenden energetischen Anforderungen an Neubauten oder die Rauchmelderpflicht - betreffen vor allem Häuslebauer und Immobilieneigentümer. Die Arag-Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2016 ändert.

Wie jedes Jahr treten zum 1.1. neue Gesetze in Kraft. Die Palette der Regelungen und Änderungen ist groß.
Wie jedes Jahr treten zum 1.1. neue Gesetze in Kraft. Die Palette der Regelungen und Änderungen ist groß.
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  1. · Briefporto wird (schon) wieder teurer

  2. · Kranken- und Rentenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

  3. · Hartz-IV-Sätze steigen

  4. · Höhere Zuschüsse dank Wohngeld-Reform

  5. · Neurentner müssen mehr von der Rente versteuern

  6. · E-Health-Gesetz: Anwendungen für elektronische Gesundheitskarte kommen

  7. · Nachrüstung mit Rauchmeldern

  8. · EnEV: Neubauten müssen noch effizienter werden

  9. · Familien erhalten mehr Geld vom Staat

  10. · Steuer-ID wird Pflichtangabe für Kindergeld

  11. · Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Briefporto wird (schon) wieder teurer

Es ist die vierte Erhöhung der Briefentgelte in vier Jahren: Mit Genehmigung der Bundesnetzagentur steigen zum 1. Januar 2016 erneut die Portopreise der Deutschen Post - und zwar deutlich: Nach dem Jahreswechsel müssen Postkunden für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands 70 Cent zahlen. Derzeit sind hierfür noch 62 Cent fällig. Das Porto für den sogenannten Maxibrief steigt von 2,40 Euro auf 2,60 Euro. Auch die Zuschläge für Einschreiben und Einwurf-Einschreiben werden teurer: Jeweils 35 Cent mehr als bislang müssen Postkunden ab dem kommenden Jahr für diese Zusatzleistungen zahlen.

Die Preiserhöhung soll laut Bundesnetzagentur dazu dienen, das Briefnetz auch in Zukunft aufrecht zu erhalten und eine flächendeckende Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Die gute Nachricht für Postkunden: Bis Ende 2018 dürfen die jetzt genehmigten Entgelte nicht mehr erhöht werden.

Kranken- und Rentenversicherung: höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Weil Löhne und Gehälter im laufenden Jahr erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2016 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 Euro im Monat (2015: 6.050 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.400 Euro im Monat (2015: 5.200 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 56.250 Euro pro Jahr (2015: 54.900 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Hartz-IV-Sätze steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um fünf Euro auf 404 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten vier Euro mehr pro Person und kommen damit auf 364 Euro. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) steigt um drei Euro auf 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

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