Aufschlag auf Kaufpreis oder Miete

Das Wichtigste zur Maklerprovision

12.07.2012

Praxistipp

Ein Maklervertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Zu Beweiszwecken ist jedoch eine schriftliche Dokumentation unbedingt empfehlenswert. Bevor man sich allein auf die Angaben des Maklers über das Wunschobjekt verlässt, sollte man außerdem weitere Auskünfte einholen. So kann beispielsweise beim zuständigen Amtsgericht Einsicht in das Grundbuch genommen werden oder beim zuständigen Bauamt erfragt werden, ob alle Baugenehmigungen vorliegen oder voraussichtlich erteilt werden. Bei Bestandsimmobilien kann es ferner sinnvoll sein, einen Architekten oder Bauingenieur zur Besichtigung hinzuzuziehen. (oe)
Quelle: www.arag.de

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