Festplatten auf dem Flohmarkt

Datenleck in der Stadtverwaltung

25.01.2011
Peinliche Datenpanne in Schleswig-Holstein: Ein IT-Fachhändler ist auf einem Flohmarkt an vertrauliche Unterlagen der Stadtbehörden gelangt.
Provinzposse im hohen Norden (im Bild Schloss Glücksburg): Stadtverwaltung contra IT-Fachmann
Provinzposse im hohen Norden (im Bild Schloss Glücksburg): Stadtverwaltung contra IT-Fachmann

In Glücksburg, der nördlichsten Stadt Deutschlands, ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen einen IT-Fachhändler. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2010 Festplatten mit sensiblen Daten aus dem Rathaus gestohlen zu haben. Doch der Mann wehrt sich: Die Stadt habe ihm die Datenträger gegen 30 Euro im Rahmen eines Flohmarkts verkauft.

Ausgangspunkt des Streits an der Ostsee war ein Flohmarkt im alten Rathaus von Glücksburg. Aufgrund eines Umzugs in ein neues Rathausgebäude hat die Stadt dort gebrauchte Einrichtungsgegenstände verkauft. Auch der IT-Fachmann war vor Ort. Nach eigenen Angaben hat er zunächst aber nichts erworben, sondern mit einem städtischen Beamten vereinbart, sich am nächsten Tag noch einmal in aller Ruhe in den verlassenen Büroräumen umsehen zu dürfen.

Am Folgetag habe er dann auf einer Fensterbank Interessantes entdeckt und sich an diesem und dem kommenden Tag bedient: Festplatten, Netzwerkkarten, Mäuse, Arbeitsspeicher, Lautsprecher, Modems, Netzteile, Kabel und zwei Server habe er mitgenommen, "bestimmt 80 Teile". An einem der Tage habe ihm sogar der stellvertretende Bürgermeister aufgeschlossen. Die Einzelteile wollte er für Computer-Reparaturen nutzen.

Anschließend ging der Händler ins Rathaus und vereinbarte mit dem Beamten, der ihm den Zutritt erlaubt hatte, einen Preis für die gebrauchten Waren. Handschriftlich notierte der Verwaltungsangestellte: "30 Euro erhalten für EDV-Hardware."

Als er merkte, an welche Daten er geraten war, hat sich der IT-Fachhändler selbst bei den Behörden gemeldet. Vorübergehend hatte er jedoch Zugang zu Steuerbescheiden, Dienstaufsichtsbeschwerden, zu internem E-Mail-Verkehr und Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen – Vorgänge aus der Zeit vor 2008.

Die Stadt stellt den Fall aber ganz anders dar. Demzufolge habe sich der Händler unerlaubt im alten Rathaus aufgehalten. Auch seien die Geräte auf der Fensterbank nicht für den Abverkauf vorgesehen gewesen und somit einfach gestohlen worden.

Dass der Beklagte in den vergangenen Jahren immer wieder Ärger mit der Stadtverwaltung hatte und nicht gerade als bequemer Bürger gilt, steht aber auf einem anderen Papier. Oder vielleicht doch nicht. (tö)

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