Der gute Ruf kann teuer werden

03.02.2005
Markenprodukte sind ein Garant für Qualität - No-Name-Produkte sind nicht unbedingt schlechter. Doch Vorsicht: Wer seine Produkte mit Markeneigenschaften bewirbt, riskiert eine teure Abmahnung, so Rechtsanwalt Johannes Richard.

Viele Markenprodukte genießen einen guten Ruf und sind relativ hochpreisig angesiedelt. Was liegt näher, als auf diesen Zug aufzuspringen und auch mal unbekannte No-Name-Produkte mit den Eigenschaften von Marken zu bewerben?

Dies geschieht regelmäßig dadurch, indem ein Produkt mit den Worten im bekannten Markenname-Stil oder ähnlich wie der Markenname beworben wird. Der Verkäufer hofft, dass etwas von dem bekannten Ruf und der guten Qualität der Marke auf sein Produkt abfärbt und das Produkt somit aufgewertet wird. Ähnliche Fälle sind auch bei Verbrauchsartikeln oder Ersatzteilen denkbar, wie zum Beispiel Akkus oder Druckerpatronen.

Diese Art von Werbung ist nicht unproblematisch, da hier eine Markenrechtsverletzung schon durch Erwähnung des Markennamens vorliegen kann. Zum Teil erhalten diese Verkäufer markenrechtliche Abmahnungen, in denen markenrechtliche Ansprüche gemäß § 14 Markengesetz geltend gemacht werden. Neben entsprechenden Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen zeichnen sich diese Abmahnungen durch einen hohen Gegenstandswert für die anwaltliche Kostennote aus, sodass für die Abmahnung problemlos mehrere Tausend Euro an Abmahnkosten fällig werden können.

Zur Startseite