Deutsche Datenschützer nicht unabhängig genug

28.12.2006
Die EU-Kommission setzt den Bundesländern eine Frist von zwei Monaten und droht mit Klage, falls die völlige Unabhängigkeit der Aufsicht über den Datenschutz nicht hergestellt wird.

Die EU-Kommission setzt den Bundesländern eine Frist von zwei Monaten und droht mit Klage, falls die völlige Unabhängigkeit der Aufsicht über den Datenschutz nicht hergestellt wird.

Die EU-Kommission bemängelt, die Einhaltung des Datenschutzes durch deutsche Unternehmen werde nicht, wie von der EU-Datenschutzrichtlinie gefordert, von völlig unabhängigen Institutionen beaufsichtigt. Vielmehr sei diese Aufsicht zum Teil direkt bei den Innenministerien der Länder angesiedelt, wodurch Interessenkonflikte entstünden.

Den Stein ins Rollen gebracht hat der Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer , der bereits im Jahr 2003 eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. Während die Datenschutzbeauftragten der Länder, die über den Datenschutz bei Behörden wachen, rechtlich ungebunden sind, obliegt die Aufsicht über die Wirtschaft laut Breyer Staatsbehörden, in einigen Ländern sogar direkt den Innenministerien.

Da die Behörden naturgemäß die Interessen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten voran stellten, sei der an sich beabsichtigte Schutz der Bürger vor den Datensammlern nicht ausreichend gewährleistet. Ermittlungsbehörden hätten ein Interesse daran, dass etwa Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten so lange wie möglich speicherten. Auf Eingaben von Bürgern würden die Behörden "eher lethargisch" reagieren, während sich unabhängige Datenschutzbeauftragte engagierter für die Bürgerrechte einsetzten, so Breyer.

Die EU-Kommission hat in einem Schreiben vom 12.12.2006 an die Bundesregierung die Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995 eingefordert. Darin setzt sie Deutschland eine Frist von zwei Monaten für eine zufrieden stellende Antwort und droht andernfalls mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. (PC-Welt/mf)

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