Richtiges Vorgehen spart Zeit und Geld

Die besten Leute als Mitarbeiter gewinnen

07.11.2012

Regel 4: Über das Vorgehen informieren

Fragt man Stellensucher nach dem Stand ihrer Bewerbungen, antworten sie oft: "Keine Ahnung". Häufig sind sie nicht einmal sicher, dass ihre Bewerbungsunterlagen beim Unternehmen ankamen. Denn viele Firmen versenden keine Eingangsbestätigungen mehr, in denen auch kurz das Procedere erläutert wird. Das macht auf Bewerber keinen guten Eindruck.

Ähnlich ist es, wenn nach Bewerbungsgesprächen das weitere Vorgehen in der Schwebe bleibt. Warum nicht mit offenen Karten spielen und zum Beispiel sagen: "Sie sind der erste von vier Bewerbern, die wir zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen haben. Haben Sie deshalb circa zwei Wochen Geduld, was unsere Entscheidung angeht. Denn der vierte Bewerber hat erst nächste Woche Zeit." Das schafft Vertrauen.

Regel 5: Ankündigungen einhalten

Oft begehen Unternehmen folgenden Fauxpas: Die Fachabteilung ist sich mit einem Bewerber einig und sichert ihm zum Beispiel dienstags zu, dass er im Laufe der Woche den Arbeitsvertrag erhält. Sie weiß aber nicht, dass der Zuständige in der Personalabteilung von Mittwoch bis Freitag auf einer Fortbildung ist. Die Folge: Der Arbeitsvertrag trifft erst eine Woche später als versprochen beim Stellensucher ein. Dies führt oft dazu, dass sich Bewerber umentscheiden. Denn wenn solche Versprechen nicht eingehalten werden, fängt bei ihnen das Gedankenkarussell an zu kreisen: Spielt das Unternehmen mit gezinkten Karten? Bin ich vielleicht doch nur zweite Wahl? Und erhält der Bewerber zwischenzeitlich ein anderes attraktives Angebot, dann schlägt er zu.

Informieren Sie deshalb Bewerber rechtzeitig über Verzögerungen. Und nennen Sie ihnen plausible Gründe hierfür. Denn meist haben die Verzögerungen ganz banale, praktische Ursachen. Diese kennt der Bewerber aber nicht. Also beginnt er zu spekulieren und hinterfragt im Extremfall sogar seine Entscheidung.

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