Die betriebsbetriebsbedingte Kündigung - Makel oder Massenware?

26.06.2007
Von personalmarkt 
Firmenpleiten, Rationalisierungen oder Umstrukturierungen. Die Zahl derer, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, steigt. Bleibt die Frage, ob dieser Umstand im Arbeitszeugnis erwähnt oder vielleicht besser weglassen sollte. Experten raten zu Offenheit.

Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter kündigt, dann meist aus betriebsbedingten Gründen. 67 Prozent aller Arbeitgeberkündigungen in Deutschland, so das Ergebnis einer Projektstudie der Hans Böckler-Stiftung, sind auf betriebsbedingte Gründe zurückzuführen. Nicht weiter überraschend angesichts der täglichen Hiobsbotschaften aus der Wirtschaft.

Nach dem ersten Schock bleibt die Frage: Soll die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitszeugnis erwähnt oder vielleicht besser weggelassen werden?

Grundsätzlich gilt: Während das Beendigungsdatum auf jeden Fall im Arbeitszeugnis genannt werden muss, kann die Beendigungsinitiative (wer), der Beendigungsmodus (fristgemäß, fristlos) und der Beendigungsgrund (warum) weggelassen werden.

Anders ausgedrückt: Ohne den ausdrücklichen Wunsch eines Arbeitnehmers darf der Beendigungsgrund für das Arbeitsverhältnis nicht in dessen Arbeitszeugnis.

Bei einer Eigenkündigung kann fast sicher angenommen werden, dass der Arbeitnehmer eine Aufnahme in das Zeugnis wünscht. Und das sollte er auch, denn nur eine Formulierung wie "...verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch" ist unbedenklich für den weiteren Berufsweg. Wenn der Mitarbeiter aber nicht selbst gekündigt hat, sondern ihm betriebsbedingt gekündigt wurde, muss er sich entscheiden.

Astrid Schultz, Zeugnisexpertin bei der Hamburger Karriere- und Vergütungsberatung PersonalMarkt, weiß: "Betriebsbedingte Kündigungen sind zurzeit keine Seltenheit und daher auch nicht ehrenrührig." Ganz im Gegenteil: Eine betriebsbedingte Kündigung sei ein nachvollziehbarer Anlass, sich um eine neue Stelle zu bemühen. Deshalb könne das auch ruhig im Zeugnis stehen.

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