Gerichte greifen hart durch

Drakonische Strafen bei verbotenen Autorennen

07.04.2009

Gerichte greifen durch: fahrlässige Tötung

Auch die Strafjustiz reagiert mittlerweile mit hohen Strafen auf solche Delikte. Aktuell hat jetzt auch der BGH in einem Fall entschieden, in dem der Beifahrer eines Rennteilnehmers bei einem verbotenen Rennen zu Tode kam. Zwei Wagen waren mit über 200 km/h auf einer Bundesstraße nebeneinander um die Wette gefahren. Der Wagen mit dem Verunglückten, der das Rennen vom Beifahrersitz aus filmte, hatte sich dabei überschlagen und war gegen ein Verkehrsschild geprallt.

Die BGH-Richter hatten dem Fahrer und einem Fahrer eines zweiten Wagens die Schuld am Tod des 20-Jährigen gegeben. Überraschend: Während die Eingangsinstanz in der Tat der beiden Fahrer nur eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sah, urteilten die BGH-Richter: Die beiden Fahrer haben sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Keine Bewährungsstrafe

Auch die vom Landgericht ausgesprochene Bewährungsstrafe bemängelten die Karlsruher. Um mögliche Nachahmer abzuschrecken, solle man die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen. Das Urteil wird sicherlich auch für vergleichbare Fälle von den Landgerichten als Maßstab herangezogen werden. (BGH, Urteil v. 20. 11. 2008, 4 StR 328/08).

Quelle: www.haufe.de

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