Innerhalb der EU

Durchsetzung von Forderungen wird erleichtert

07.02.2008

Neben den Ausführungsvorschriften für das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen enthält der heute beschlossene Gesetzentwurf einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten.

Die Texte der EG-Verordnungen zum Europäischen Mahnverfahren und zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind über das Portal "EUR-Lex" (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) abrufbar.

Mit Ausnahme der Ausführungsbestimmungen für das Europäische Mahnverfahren, die bereits ab dem 12. Dezember 2008 gelten, soll das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten. (mf)

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